Mitgliederordnung

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120,- EUR pro Jahr und ist jeweils für 12 Monate im Voraus zu entrichten.

Der Mitgliedsbeitrag dient der Finanzierung des Vereins, er garantiert keine bestimmte Bezugsmenge an Cannabis. Insbesondere bei Missernten besteht keinerlei Anspruch.

Die Abgabe von Cannabis erfolgt gegen einen Sonderbeitrag. Die Höhe des Sonderbeitrags orientiert sich an den Gesamtkosten des Anbaus und wird nach jeder Ernte vom Anbaurat festgelegt.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gilt eine Mitgliedschaftsdauer von mindestens 3 Monaten um Cannabis über den Verein zu beziehen.

Bei unterjährigem Austritt eines Mitglieds erfolgt keine Rückerstattung des bereits geleisteten Mitgliedsbeitrags.

Über den Aufnahme-Antrag entscheidet der Vereins-Vorstand.

 

Hinweis: Nach aktuellem Stand ist es noch nicht möglich einen Antrag auf eine Anbaugenehmigung zu stellen. Wir werden dies tun sobald die Regelungen des Antragsverfahrens von behördlicher Stelle bekanntgegeben werden. Dies wird vorausichtlich bis spätestens 1. Juli 2024 der Fall sein. Sollte der Antrag abgelehnt werden, erfolgt keine Rückzahlung der bereits gezahlten Mitgliedsbeiträge, da wir diese nutzen um die hohen Kosten der Vorbereitungsphase zu finanzieren!